13.01.2017
Das Zeitalter der Digitalisierung stellt die traditionellen, stationären Einzelhändler immer häufiger vor das Problem des sogenannten „showrooming“. Viele Kunden informieren sich im Laden vor Ort über ein Produkt, kaufen es dann aber im Internet beim Onlinehändler zu günstigeren Preisen. Der Einzelhändler leistet wertvolle Beratung und geht am Ende trotzdem leer aus. Manche Händler gehen deswegen dazu über, ihre Beratungsleistung in Rechnung zu stellen. Das Beispiel des Schweizer Sportladens zeigt, wie das Modell der Zukunft aussehen könnte: Kunden müssen grundsätzlich für die Beratungstätigkeit bezahlen, egal ob sie das Produkt kaufen oder nicht.
Doch sind Beratungsgebühren der richtige Weg? Oder wirken Gebühren nicht eher abschreckend auf den Kunden? Ist die Gebühr ratsam, wenn sie hilft, den Händler vor „showrooming“ und „Beratungsklau“ zu schützen, aber gleichzeitig dem Kunden das Einkaufserlebnis vermiest? Das Beispiel eines Händlers in Essen zeigt, dass viele Kunden eher verhalten bis ablehnend der Gebühr gegenüberstehen. Es gibt andere, wirkungsvollere Maßnahmen, die Einzelhändler treffen können, um Käufer in ihre Geschäfte zu locken, wie beispielsweise bessere Garantie- und Serviceleistungen anzubieten als Onlinehändler oder das Crosschannel-Angebot auszubauen. Für das Bummeln in den Geschäften einen Preis zu verlangen, ist aber kaum zu empfehlen – denn letztlich könnten so noch mehr potenzielle Kunden verloren gehen.
Admin2 - 15:19:54 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen
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